Nachhaltigkeits-Strategien (inter)national)
Nachhaltigkeit – ein globales Thema
Nachhaltigkeit ist ein Thema von weltweiter Bedeutung. Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im September 2015 wurde das eindrucksvoll unterstrichen.
Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2016 definiert sie den globalen Maßstab für Nachhaltigkeit. Mit 17 Zielbereichen – den sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) – und insgesamt 169 Unterzielen, die von allen Ländern bis 2030 erreicht werden sollen, setzt sie den Rahmen für nachhaltiges Handeln und das Erreichen von Zielsetzungen in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Soziales, Wirtschaft und Umwelt.
Deutschland: Engagiert in der Umsetzung
Um die ambitionierten Ziele bis 2030 zu erreichen sind ohne Zweifel erhebliche Anstrengun-gen erforderlich. Nicht nur, aber vor allem auf politischer Ebene – international, in europäi-schem Rahmen und auf Bundes- bis hinunter auf kommunale Ebene.
Die Bundesländer spielen bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der deutschen Nachhaltigkeitsziele (DNS) eine zentrale Rolle. Denn in der föderalen Ordnung Deutschlands verfügen sie in wichtigen Bereichen nachhaltiger Entwicklung über Rechtset-zungs- und Verwaltungskompetenzen.
In einer Sitzung im Dezember 2018 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung mit den Ländern ein verstärktes gemeinsames nachhaltiges Verwaltungshandeln vereinbart; insbesondere genannt wurde die klimaneutrale Verwaltung. In einer gemeinsamen Erklärung vom 6. Juni 2019 bekennen sich Bund und Länder gemeinsam zu einer nachhaltigen Entwicklung und bekräftigen ihre Verantwortung für eine gute Zukunft Deutschlands.
Hessen: Nachhaltige Verfassung
Hessen hat frühzeitig ein deutliches Zeichen gesetzt Verantwortung zu übernehmen: als erstes Bundesland hat es 2018 das Prinzip der Nachhaltigkeit in seiner Verfassung (Artikel 26c) verankert.
In einer Volksabstimmung am 28. Oktober 2018 stimmten beeindruckende 89,1 % der Wählerinnen und Wähler für die Aufnahme des Artikels 26 c in die Verfassung: „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren“.