Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
umwelt-exploratorium e.v.
Der Verein Umwelt Exploratorium vermittelt Umweltthemen als Workshop, Ausstellung, Exponat und „Hands-on“. Kinder und auch Erwachsene lernen hierbei von und mit der Natur, entdecken, forschen und können Wissenschaft praktisch erfahren. Neben Themen wie alternativer Energien und Biologischer Vielfalt geht es auch immer wieder um Plastik.
Welche Sorten gibt es, was passiert damit nach der Nutzung und was können wir gegen unseren stark gestiegenen Plastikkonsum tun?
In einer Sommerwerkstatt wurde mitgebrachter Plastik-Müll sortenrein getrennt und analysiert, die Eigenschaften der verschiedenen Kunststoffsorten z.B. in Schwimm- und Brennversuchen unterschieden und schließlich der mitgebrachte Abfall in einem Schredder granuliert und mit einer Spritzgussmaschine Lineale hergestellt. Für die Schüler*innen war das eine faszinierende Metamorphose von Müll zu Wertstoff.
Dieses Projekt wird im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Gute Ideen zur Plastikvermeidung“ vom Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.
Suffizienz als Strategie für die nachhaltige Stadtentwicklung
Wenn weniger mehr ist: Das Forschungsteam im Projekt „Entwicklungschancen & -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung“ erklärt Suffizienz auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele.
Suffizienz bedeutet, den Ressourcen- und Naturverbrauch durch andere Verhaltensmuster und Lebensweisen zu verringern. Damit „Weniger“ genug werden kann, bedarf es einer aktiven Gestaltung durch die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik und Verwaltung. Gelingt dies, bedeutet Suffizienz(politik) für Bürgerinnen und Bürger nicht etwa Verzicht, sondern der Erhalt einer hohen Lebensqualität bei sinkendem Ressourcenverbrauch, so die Forscherinnen und Forscher.
Anbieter/Projektleitung:
Norbert Elias Center an der Europa-Universität Flensburg
Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.
Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
VERONIKA – Vernetztes Fahren des öffentlichen Nahverkehrs in Kassel
Durch die im Projekt VERONIKA entwickelten Technologien können der ÖPNV und der Rettungsverkehr in Kassel emissionsärmer, pünktlicher und energiesparender unterwegs sein!
Das bis 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderte Projekt VERONIKA ermöglicht es, durch sowohl zentralbasierte, als auch lokale digitale Anwendungen die Kommunikation unter den Fahrzeugen zu erleichtern.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Kassel
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Was wird gefördert?
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Was wird gefördert?
Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation
Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.
Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.
Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.
Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen
Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen
Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Gemeinde Ahlheim: erfolgreich nachhaltig auf vielen Ebenen!
Überzeugung und Freude der Bürgerschaft und umfassendes persönliches Engagement des Bürgermeisters haben Alheim zu einer modernen nachhaltigen Kommune werden lassen: Die Energiewende wird vorgelebt. Ein lokales Miteinander bildet die Grundlage für zukunftsfähige Regionalpolitik. Daneben fördert Alheim eine ganzheitliche Umweltbildung, Teilhabemöglichkeiten von SeniorInnen und mit Initiativen ein Miteinander aller Generationen.
Anbieter / Projektleitung
Gemeinde Alheim
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen.
Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Maßnahmen, die zu einer Nutzung unvermeidbarer Abwärme führen und zu einer Vermeidung von CO2-Emissionen beitragen.
Wer wird gefördert?
Zu den geförderten Maßnahmen zählen Installationen zur Sammlung der Abwärme, Wärmetauscher, Wärmepumpen zur Anpassung des Temperaturniveaus, Transportleitungen sowie Anlagen zur Umwandlung der Abwärme in Strom.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Die hessische Kommunalrichtline
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Höhe der Förderung ist abhängig der Einstufung in Qualitätsstufen eins bis vier und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt:
• 50 % (Qualitätsstufe 1)
• 65 % (Qualitätsstufe 2))
• 75 - 80 % (Qualitätsstufe 3
• 30 % (Qualitätsstufe 4)
Fördergegenstand:
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Mit dem Förderangebot werden Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.
Anbieter/Projektleitung:
Landes Energie Agentur Hessen
LED-Technologie für Straßenbeleuchtung
Große Teile der Bad Orber Straßenbeleuchtung wurden auf stromsparende LED-Technologie umgerüstet.
Laut Stadtverwaltung ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um ca. 65 % zu erwarten, verbunden mit einer entsprechenden CO2- und Kostenreduzierung sowie die Reduzierung der Instandsetzungskosten.
Anbieter/Projektleitung:
Bad Orb
Mit „Balkonkraftwerken“ in eine nachhaltigere Zukunft
Auf dem eigenen Balkon Sonnenstrom erzeugen?! Der Verein SoLocal Energy aus Kassel macht es möglich und gestaltet die Klimawende mit Balkonkraftwerken. Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Anbieter/Projektleitung:
SoLocal Energy e.V. ( Kassel)
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung für Wohngebäude
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Fördergegenstand:
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
• 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
• 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
• zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.
Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich
Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.
Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung
Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.
Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung
Das Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung identifiziert Umsetzungshemmnisse und Lösungsansätze, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren und den Endenergiebedarf zu senken.
Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden
- energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
- Ersatzneubauten und Neubauten als Modell mit besonders hohen energetischen Standards
- Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in Freibädern
- Geräte und Anlagen zur Gebäudeautomation kommunaler Nichtwohngebäude
- investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von Pilotvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Anbieter / Projektleitung
WIBank