Nachhaltigkeitsstrategie HessenLernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Förderprogramm: Sport integriert Hessen

Gefördert werden Sportangebote für Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Menschen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der Regelleistungsberechtigten ab und beträgt zwischen 5.000 und 40.000 €. Eine kumulierte Aufwandsentschädigung für zusätzliche Sport-Coaches mit Zuwanderungsgeschichte kann in Höhe des für eine Person gültigen Steuerfreibetrags beantragt werden.

Für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen kann ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.400 € beantragt werden. Als Gemeinde mit Erstaufnahmeeinrichtung kann der Zuschuss, abhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge, um bis zu 15.000 € erhöht werden.

Zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Schließen

Wer wird gefördert?

Kommunen

Anbieter / Projektleitung

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Tel: 0611 3531606
sport-integriert-hessen@sport.hessen.de

Sonderfonds Ankommen im Sport

Datum Projektbeginn:
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das DKHW stellt bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen.

Zur Website

Schließen

Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk