Nachhaltigkeitsstrategie HessenLernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen um bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortzuentwickeln

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.

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Zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden, Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgern sowie Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen, Plätzen etc.
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände; nach Aufnahme in Städtebauförderprogramm jährliche Antragsstellung; Zuschussförderung im Wege der Anteilsfinanzierung.

Bewegt älter werden in Offenbach am Main

Das Modellprojekt hat den Auf- und Ausbau einer seniorengerechten, bewegungsfördernden Infrastruktur im Stadtgebiet Offenbach am Main zum Ziel.

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Die Stärkung der Bewegungsförderung mit einem komplexen Lebensweltansatz, der alle Lebensbereiche umfasst, steht im Vordergrund des Modellprojekts. Neben zielgruppengerechtem Informationsmaterial, bietet die Stadt Offenbach gemeinsam mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. auch Aktivitäten wie Alltags-Training, Rollator-Kurse oder Bewegungsparcours im Umfeld von Seniorinnen und Senioren an.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach und Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

 

Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro

Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen

Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein

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Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:

• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung

Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Umwelteffekte von intelligenten, vernetzten urbanen Infrastrukturen

In der Studie skizziert das Autorenteam die Potentiale einer Vernetzung des Smart-City Konzepts mit Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Umweltschutzaspekten.

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Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

Förderung für öffentliche WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind
Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

Konversionsförderung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördergegenstand:
Mit der Konversionsförderung soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen geleistet werden, indem ehemals militärisch, industriell oder für Verkehrszwecke genutzte brach liegende Flächen revitalisiert und für eine gewerbliche Nutzung hergerichtet werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinde, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Mehr Nachhaltigkeit durch gekoppelte Infrastrukturen - Ein Leitfaden für Kommunen

Der Leitfaden zeigt, welche Chancen Kommunen bei der Kopplung ihrer Infrastrukturen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung haben.

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Neben positiver Impulse für den Klimaschutz wird auch die Resilienz und die soziale und ökonomische Verträglichkeit von Sektorenkopplungen bewertet.

Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

Förderung von kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details sind in der Richtlinie zum Mobilitätsfördergesetz vom 27. April 2021 zu entnehmen.

Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV in den Gemeinden zu verbessern.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse,
Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

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Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds

Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

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Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst die Anschaffung von Zweisystemfahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr, umweltfreundliche E-Busse für den ÖPNV, die Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur sowie den Aufbau von Mobilitätsstationen.

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Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich unter anderem an Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verkehrsunternehmen und -verbünde, die in Hessen ansässig sind.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Fördergegenstand:
Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, die eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung ermöglichen.

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • die öffentlichen Schulträger und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger genehmigter Ersatzschulen und die Träger der freien Jugendhilfe
  • die öffentliche, freigemeinnützige oder sonstige geeignete Träger von Kinderhorten

...im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern, welche die Grundstufe (Primarstufe) einer allgemein bildenden öffentlichen oder privaten Schule besuchen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank