Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Umweltbildungsmobil des Naturparks Diemelsee
Dank des Umweltbildungsmobils des Naturparks Diemelsee haben Kinder die Möglichkeit, ihre Umwelt in der Region um den Diemelsee aktiv zu erforschen. Durch die mobile Einsatzmöglichkeit können Wiesen, Wälder und Gewässer im direkten Umfeld von Schulen und Kindergärten untersucht beziehungsweise erlebbar gemacht werden. Indirekt wird auch der Natur- und Landschaftsschutz gefördert.
Anbieter / Projektleitung
Zweckverband Naturpark Diemelsee
Ansprechperson: Lutz Birkenfeld (Mitarbeiter für Umweltbildung im Naturpark)
E-Mail: mobil@naturpark-diemelsee.de
Förderung von Holzvermarktungsorganisationen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.
Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds
Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderung für Waldbesitzende
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern mit dem Ziel, eine klimaangepasste, biodiverse Forstwirtschaft zu unterstützen.
Gefördert wird:
A. Erstaufforstungen
B. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur
E. Aufarbeitung bei Kalamitäten
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können - außer für Maßnahmen nach Abschnitt C - natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzende von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gemeinschaftsforsten und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetz sowie Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz sein, sofern sie rechtsfähig sind. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für Maßnahmen nach Abschnitt C können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sein.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Förderung im Rahmen der Extremwetterrichtlinie-Wald
Datum Projektbeginn:
Antragsfrist für Wiederaufforstungsmaßnahmen ist der 1.3. oder 1.9. eines Jahres.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab.
Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst unterschiedliche Maßnahmen zum Schutze des Waldes und der Wiederaufforstung (siehe "Weiterlesen").
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst:
• Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung),
• Waldschutzmaßnahmen (das sind Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Anlegen von Holzlagerplätzen),
• Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Mehr Bewegung in Oberursel durch "Platzwechsel"
Im Rahmen der Initiative Platzwechsel, einem bundesweiten Kooperationsprojekt, fanden in Oberursel zahlreiche Bewegungsformate wie zum Beispiel Yoga, Zumba oder das Waldbaden statt.
Im Projekt setzen sich Sportvereine, Betriebskrankenkassen und Kommunen dafür ein, Bewegung zu fördern. Zugleich treiben sie auch bewegungsfreundliche Strukturen in Städten voran.
Anbieter/Projektleitung:
BKK VBU, Stadt Oberursel, Kultur- und Sportförderverein Oberursel e.V.
Hessischer Biodiversitätsbericht 2021 - Sonderbericht: Landwirtschaft & Naturschutz, Biodiversitätsmaßnahmen im Offenland
Im Biodiversitätsbericht werden Projekte und Best Practice-Beispiele aus der Land- und Forstwirtschaft, Biotopen, dem Vogelschutz und dem Insektenschutz vorgestellt. Daneben gibt es Statistiken zum Vogelschutz, der Naturschutzfinanzierung und dem Zustand der hessischen Gewässer.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz