Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Dauer und Zyklus des Projekts: Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %. Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
Projektbeschreibung:
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte zur Verbesserung der Entwicklung von Regionen.
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften;
Förderfähige Ausgaben sind
• Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
• Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
• Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Das Förderprogramm Distr@l stärkt innovative Projekte, welche die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die genauen Höhen der Förderzuschüsse können Sie auf der Seite der WIBank unter "Was sind die Konditionen?" einsehen.
Gefördert wird:
Förderlinie 1
Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Damit können eine Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben strukturiert und so verbessert werden.
Förderlinie 2
Modul A: Digitale Produktinnovation
Gefördert werden in diesem Modul die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen. Das gilt ebenso für die Umsetzung einer digitalen Anwendung. Hierzu zählen die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
Modul B: Digitale Prozessinnovation
Dieses Modul beinhaltet geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen. Eingeschlossen sind dabei wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software. Ziel ist es, die Umsetzung erfolgreicher Prozessumstellungen und messbare digitale Transformation in KMU zu ermöglichen.
Modul C: Digitale Pioniere
Dieses Modul dient zur Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft. Ziel der Förderung ist der Kompetenzaufbau in Unternehmen und eine anwendungsnahe Forschungsarbeit im Forschungsfeld der Digitalisierung.
Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
Diese Förderlinie soll Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von den Ergebnissen aus den Hochschulen direkt profitieren.
Förderlinie 4
Modul A: Validierung / Spin-off
Ziel ist es, den Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen - gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
Modul B: Wachstum
Mit dieser Förderung wird die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial erleichtert. So können Innovationssprünge signifikante Entwicklungsschritte in Start-ups mit digitalem Kontext auslösen und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Zur Website
Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.
Gefördert wird:
Vorhaben zur Ressourceneffizienz und insbes. zur CO2-Reduktion. Wissens- und Technologietransfer bezeichnet jedes Verfahren, das auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von explizitem und implizitem Wissen abzielt.
Dazu können zählen:
• Forschungszusammenarbeit,
• Beratungsleistungen,
• Lizenzierung,
• Gründung von Spin-offs,
• Veröffentlichungen und
• Mobilität von Forschern und anderem Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist.
Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen:
• Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind,
• Wissen über die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation,
• die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau
Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.
Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.
Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)
PIUS Beratung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.
Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).
Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.
Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte.
Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts: Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %.
Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
Projektbeschreibung:
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte zur Verbesserung der Entwicklung von Regionen.
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften;
Förderfähige Ausgaben sind
• Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
• Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
• Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Datum Projektbeginn:
Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist Teil des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.
Anbieter/Projektleitung:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Studie des Fraunhofer IAO: kommunale Innovationsprozesse
Eine Studie des Fraunhofer IAO untersucht die Entstehung und Bedeutung von Innovationsräumen in kommunalen Verwaltungen.
Digitalisierung, immer schneller werdende Innovationszyklen und die Pandemiesituation erfordern bereichsübergreifendes Handeln in Verwaltungen, um kreatives Potenzial für komplexe Lösungen zu entfalten. Eine Studie im Rahmen des KIC@bw hat die Bedeutung von Innovationsräumen für Kommunen in Baden-Württemberg untersucht, Erfolgsfaktoren identifiziert und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Innovationsprozess.
Anbieter/Projektleitung:
Fraunhofer IAO
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Was wird gefördert?
Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation
Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.
Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur