Leitsatz 15
Unser Boden ist fruchtbar –
wir erhalten und bewirtschaften ihn standortgemäß mit ökologischen naturnahen Anbaumethoden. So stärken wir die Humusbildung in den Böden und ermöglichen die Speicherung von CO2.
Mit Blick auf das Thema Landverpachtung sind in den jeweiligen Musterpachtverträgen der Evangelischen Kirchen in Hessen zwecks langfristigen Erhalts der Bodenfruchtbarkeit folgende Dinge verboten: Ausbringung von Klärschlamm, Bioabfallkompost und Gärstoffresten, die dem Abfallrecht unterliegen.
Es besteht ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen. Für Neuverpachtungen gibt es einen transparenten Kriterienkatalog (Soziales, Ökologie, Regionalität, Ökonomie, Religionszugehörigkeit). Die Pachtdauer wurde bewusst auf 12 Jahre verlängert.