Leitsatz 15
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Unser Boden ist fruchtbar –
wir erhalten und bewirtschaften ihn standortgemäß mit ökologischen naturnahen Anbaumethoden. So stärken wir die Humusbildung in den Böden und ermöglichen die Speicherung von CO2.
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Mit Blick auf das Thema Landverpachtung sind in den jeweiligen Musterpachtverträgen der Evangelischen Kirchen in Hessen zwecks langfristigen Erhalts der Bodenfruchtbarkeit folgende Dinge verboten: Ausbringung von Klärschlamm, Bioabfallkompost und Gärstoffresten, die dem Abfallrecht unterliegen.
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Es besteht ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen. Für Neuverpachtungen gibt es einen transparenten Kriterienkatalog (Soziales, Ökologie, Regionalität, Ökonomie, Religionszugehörigkeit). Die Pachtdauer wurde bewusst auf 12 Jahre verlängert.