Leitsatz 16
Unser Grundwasser ist frisch und sauber –
wir halten es frei von Schadstoffen. Wir verwenden nur so viel Dünger, wie ihn die Pflanzen benötigen, sodass möglichst wenig Nitrat in das wertvolle Grundwasser gelangt. Auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren wir stetig. Haushalte, Kommunen und Unternehmen gehen verantwortlich mit der Ressource Wasser um.
Mit Blick auf das Thema Landverpachtung sind in den jeweiligen Musterpachtverträgen der Evangelischen Kirchen in Hessen zwecks langfristigen Erhalts der Bodenfruchtbarkeit folgende Dinge verboten: Ausbringung von Klärschlamm, Bioabfallkompost und Gärstoffresten, die dem Abfallrecht unterliegen.
Es besteht ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen. Für Neuverpachtungen gibt es einen transparenten Kriterienkatalog (Soziales, Ökologie, Regionalität, Ökonomie, Religionszugehörigkeit). Die Pachtdauer wurde bewusst auf 12 Jahre verlängert.