Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
Das Land Hessen fördert mit Mitteln der Umweltlotterie Maßnahmen im Rahmen von „Biologischer Vielfalt, Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen mit bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die maximale Förderungssumme liegt bei 25.000 € - bei natürlichen Personen maximal 5.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 2.500 € betragen.
Wer wird gefördert?
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tel: 0611 8150
poststelle@umwelt.hessen.de
Das Landesprogramm WIR
Mit dem Landesprogramm WIR sollen alle Bürger*innen fokussiert werden und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut sowie weitere interkulturelle Öffnungsprozesse vorangetrieben werden.
Das Kompetenzzentrum Vielfalt soll eine hessenweite Beratung, Vernetzung und Qualifizierung etablieren mit dem Ziel, Qualitätsstandards für das ehrenamtliche Integrationslots*innen-Engagement zu entwickeln und migrantischen Organisationen als wichtige Akteur*innen bzw. Partner*innen vor Ort zu stärken.
Anbieter / Projektleitung
beramí berufliche Integration e.V.
als Projektträger des Kompentenzzentrums Vielfalt Hessen
Nibelungenplatz 3
60318 Frankfurt am Main
Tel: (069) 913010-0
E-Mail: kontakt@berami.de
Web: www.berami.de
Vortrag: Nachhaltige Haushaltsführung im kommunalen Produkthaushalt
In seinem Online-Vortrag erläutert Dr. Marc Gnädinger vom Hessischen Rechnungshof, welche Bedeutung die Nachhaltigkeit in der kommunalen Haushaltsführung hat und inwiefern diese auf die Steuerung der Transformation einzahlen kann. Dabei gibt er konkrete Tipps, welche Tools sich für eine nachhaltige Haushaltsführung besonders lohnen.
Nowaste GmbH
Die Firma Nowaste GmbH aus Hanau produziert nachhaltige Mehrwegbecher aus 100% natürlichen Rohstoffen, die nicht nur spülmaschinengeeignet, sondern auch biologisch abbaubar sind. Die bunten Tree Cups sind vielseitig einsetzbar.
Initiative Erntekunststoffe Recycling Deutschland (ERDE)
ERDE – Erntekunststoffe Recycling Deutschland
ERDE nimmt von deutschen Landwirten Silofolien und Stretchfolien zurück und sorgt für deren werkstoffliches Recycling.
Wegwerfen war gestern – Mehrweggeschirr
Wir wollen Mehr(weg)! Das Regierungspräsidium Kassel zeigt vor, wie es geht. Seit Anfang September ist dort Einweggeschirr keine Option mehr. Für die nächsten sechs Monate testet das Regierungspräsidium als erste Behörde in Hessen das Pilotprojekt Mehrweggeschirr für Essen zum mittnehmen. Täglich haben Beschäftigte und externe Kantinenbesucher ihr Essen zuvor in Styroporbehältern mitgenommen und somit extrem viel Müll produziert, der im Grunde ganz einfach vermieden werden kann.
Mit den „reBOXen“ von reCICLE wurde ein idealer Anbieter für dieses Projekt gefunden. Die Boxen bestehen aus schadstofffreiem Kunststoff, sind auslauf- und bruchsicher, mikrowellentauglich und können mindestens 100-mal benutzt werden, bis sie geschreddert und wiederaufbereitet werden können. In der Kantine können die Boxen gegen saubere umgetauscht oder einfach gegen das Pfand zurückgegeben werden.
Initiative frei:spiel
Endlich saubere Spielplätze. Keine Glasscherben, Spritzen, Zigarettenkippen oder andere Abfälle mehr, die den Kindern beim Spielen gefährlich werden können. Dafür setzt sich die 2018 in Frankfurt gegründete Initiative frei:spiel ein, denn: Viele Spielplätze in Hessen sind in einem mehr als schlechten Zustand. Insbesondere nächtliche Aktivitäten von Jugendlichen und Erwachsenen, der Konsum von Alkohol und Drogen, Abhängen und das Feiern von Parties hinterlassen ihre Spuren auf den für Kinder gedachten Flächen.
Um diesen Verhältnissen entgegenzuwirken, hat sich frei:spiel zum Ziel gesetzt, Spielplätze etwas ungefährlicher zu machen und den Eltern wenigstens eine Sorge zu nehmen.
Erreicht werden sollen diese Ziele mittels zweier Maßnahmen: Zum einen durch ehrenamtliches Säubern von betroffenen Spielplätzen, zum anderen durch Aufklärungsarbeit, um so insbesondere Jugendliche und Erwachsene für die Thematik zu sensibilisieren und davon zu überzeugen, ihre nächtlichen Aktivitäten auf andere Plätze zu verlagern.
Um diese Aufgabe zu bewältigen, sucht die Initiative noch weitere Freiwillige aus allen Bereichen: Multiplikatoren & Menschen die das Thema betrifft, NetzwerkerInnen, Social Media Experten, GrafikerInnen, Medienschaffende und Leute die anpacken wollen.
Ansprechpartner für Interessierte:
Daniel Sesay
Initiator frei:spiel
Tel: 069-13395760
Email: info@freispiel.space
umwelt-exploratorium e.v.
Der Verein Umwelt Exploratorium vermittelt Umweltthemen als Workshop, Ausstellung, Exponat und „Hands-on“. Kinder und auch Erwachsene lernen hierbei von und mit der Natur, entdecken, forschen und können Wissenschaft praktisch erfahren. Neben Themen wie alternativer Energien und Biologischer Vielfalt geht es auch immer wieder um Plastik.
Welche Sorten gibt es, was passiert damit nach der Nutzung und was können wir gegen unseren stark gestiegenen Plastikkonsum tun?
In einer Sommerwerkstatt wurde mitgebrachter Plastik-Müll sortenrein getrennt und analysiert, die Eigenschaften der verschiedenen Kunststoffsorten z.B. in Schwimm- und Brennversuchen unterschieden und schließlich der mitgebrachte Abfall in einem Schredder granuliert und mit einer Spritzgussmaschine Lineale hergestellt. Für die Schüler*innen war das eine faszinierende Metamorphose von Müll zu Wertstoff.
Dieses Projekt wird im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Gute Ideen zur Plastikvermeidung“ vom Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.
Vitalisierung von Zentren in Klein- und Mittelstädten: Möglichkeiten und Grenzen zur Innenstadtbelebung
Dr. Elke Bojarra-Becker vom Deutschen Institut für Urbanistik führt aus, wie eine nachhaltige Innenstadtentwicklung aussehen kann. Es geht um die Herausfordeurngen des Klimawandels, aber auch die Chancen der Digitalisierung.
Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung - Ein Beschaffungs-Leitfaden für Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Der Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“ soll Kommunen und öffentliche Einrichtungen dabei unterstützen, schon bei der Ausschreibung die Weichen richtig zu stellen. Dafür kombiniert der Leitfaden juristische Expertise und handfeste Erfahrungen aus der Praxis – damit am Ende mehr regionale, saisonale und biologische Gerichte, die schmecken, auf den Tellern landen.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderung von Holzvermarktungsorganisationen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.
Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Philipp-Holzmann-Schule in Frankfurt am Main wird „Grenzenlos-Schule“
Die Philipp-Holzmann-Schule wurde 2021 für ihr Lehrangebot für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vom WUS-Projekt „Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung“ ausgezeichnet. Die Schule erhielt parallel eine Auszeichnung durch die hessische Dachmarke „Nachhaltigkeit Lernen in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Lehrkräfte der Philipp-Holzmann-Schule haben BNE-Lehrkräftefortbildungen besucht, Lehrkooperationen zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit Studierenden aus Afrika, Asien und Lateinamerika durchgeführt und Seitens der Schulleitung wurde eine Selbstverpflichtung für Globales Lernen unterzeichnet. Durchgeführt wird das Projekt von der World University Service (WUS), einer internationalen und unabhängigen Organisation von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden im Bildungssektor.
Anbieter/Projektleitung:
Dr. Julia Boger
World University Service, Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung
Goebenstr. 35
65195 Wiesbaden,
Tel.: 0611-9446051
E-Mail: boger@wusgermany.de
Bildungsarbeit, Entwicklungspolitik, Entwicklung, Global
Datum Projektbeginn:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Projekt (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden.
Fördergegenstand:
Für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit (z.B. Fair Trade-Workshop; Aktion zu Handy-Recycling).
Wer wird gefördert?
Das Aktionsgruppenprogramm (AGP) unterstützt Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln möchten. Alle Gruppen mit Sitz in Deutschland, die ein Kleinprojekt im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit planen, können Fördermittel beantragen. Dazu zählen Schulen und Kitas ebenso wie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.
Anbieter/Projektleitung:
Engagement Global
Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen
Datum Projektbeginn:
Änträge sind zwei Mal im Jahr digital möglich: bis zum 31.08. und bis zum 31.3.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.
Gefördert wird:
Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Räume schaffen – Atelierförderungen
Datum Projektbeginn:
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.
Gefördert wird:
Künstlerische und kulturelle Projekte (z.B. Residenzprojekte, Ausstellungsprojekte) aller kultureller Sparten, vorzugsweise in ländlichen Räumen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einer Laufzeit von mindestens einer Woche.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.
Wer wird gefördert?
Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Technologietransfer-Programm Leichtbau
Datum Projektbeginn:
Das Programm läuft bis 2030. Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse, anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Fördergegenstand:
Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern.
Gefördert wird:
Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:
1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
4. Demonstrationsvorhaben
5. Standardisierung
Wer wird gefördert?
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
• Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
• Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich 73 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stärkung des Wissens- und Technologietransfers
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und zu optimieren.
Gefördert wird:
• Wissens- und Technologietransfer: Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und dessen Organisation zu optimieren und Studien zur Identifikation bzw. Bewertung von Handlungsbedarfen bzw. zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers.
• Forschungsvorhaben zur Validierung: Gegenstand der Förderung sind auch Forschungsvorhaben zur Validierung, deren Ziel es ist, Ergebnisse und Verfahren aus der Grundlagenforschung auf ihre Machbarkeit und Anwendbarkeit in einem industriellen Kontext zu überprüfen, an ein vermarktungsfähiges Stadium heranzuführen oder so weiterzuentwickeln, dass diese von der Industrie adaptiert werden können.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Im Wissens- und Technologietransferbereich sind zusätzlich antragsberechtigt:
• Wissens- und Technologietransfereinrichtungen und -gesellschaften sowie andere Innovationsmittler, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten oder zu verwerten.
• Wirtschaftsfördernde Einrichtungen des Landes Hessen, sofern diese auf dem Gebiet des Wissens- und Innovationstransfers tätig sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Positionspapier des Deutschen Städtetags: Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
Der Deutsche Städtetag gibt mit dem Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Sportpolitik.
Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für die Mitgliedstädte werden Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus enthält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport.
Anbieter/Projektleitung:
Deutscher Städtetag
Digitales Planungstool: Impulsgeber Bewegungsförderung
Der „Impulsgeber Bewegungsförderung“ ist ein digitales Planungstool für Kommunen zur Entwicklung einer bewegungsfreundlichen Kommune, speziell zugeschnitten auf die Bewegungsförderung älterer Menschen.
Das Planungstool der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. unterstützt kommunale Akteur*innen im Aufbau und in der Weiterentwicklung von bewegungsförderlichen Netzwerken und Strukturen sowie in der Entwicklung von nachhaltigen und effektiven Bewegungsangeboten.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.
Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.
Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven
Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.
LED-Technologie für Straßenbeleuchtung
Große Teile der Bad Orber Straßenbeleuchtung wurden auf stromsparende LED-Technologie umgerüstet.
Laut Stadtverwaltung ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um ca. 65 % zu erwarten, verbunden mit einer entsprechenden CO2- und Kostenreduzierung sowie die Reduzierung der Instandsetzungskosten.
Anbieter/Projektleitung:
Bad Orb
VERONIKA – Vernetztes Fahren des öffentlichen Nahverkehrs in Kassel
Durch die im Projekt VERONIKA entwickelten Technologien können der ÖPNV und der Rettungsverkehr in Kassel emissionsärmer, pünktlicher und energiesparender unterwegs sein!
Das bis 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderte Projekt VERONIKA ermöglicht es, durch sowohl zentralbasierte, als auch lokale digitale Anwendungen die Kommunikation unter den Fahrzeugen zu erleichtern.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Kassel
Kommunale Möglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt
Volker Rothenburger vom Umweltamt Frankfurt am Main zeigt anhand von konkreten Beispielen des Satzungsrechts von Kommunen auf, wie die biologische Vielfalt erhalten und gefördert werden kann.
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.
Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahrs
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf in Hessen liegende Flächen.
Fördergegenstand:
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird als teilweiser oder vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, sofern eine ermittelte förderfähige Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger in den aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und/oder in den Phasing-Out-Gebieten bewirtschaftet wird.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Forschungs- und Entwicklungsförderung nachhaltige urbane Mobilität
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die Kosten bis zu 50 % gefördert werden. Bei Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, sind die Ausgaben bis zu 100 % förderfähig. Bei nicht-wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Fragen der nachhaltigen urbanen Mobilität.
Die Ergebnisse der Förderung sollen einen Beitrag zu folgenden Schwerpunkten leisten:
• Die Verbindung neuer Technologien mit Gestaltungsoptionen vor allem auf kommunaler
Ebene, um den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen.
• Die Verknüpfung und Harmonisierung von technologischen Neuerungen mit:
• individuellen und gesellschaftlichen Erwartungen
• ökologischen Anforderungen
• wirtschaftlichen Interessen.
• Die Identifizierung von Wechselwirkungen und Ansatzpunkten für Veränderungen, um z. B.
Verkehrsbewegungen nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
• Die Entwicklung von geeigneten Formen für die politische, planerische und technologische
Steuerung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) − und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.
Anbieter/Projektleitung:
BMBF
Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - Leitfaden zu Beteiligung in Nahmobilitätsprojekten
Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) hat in ihrem Leitfaden herausgearbeitet, auf was es bei Bürgerbeteiligungsprojekten ankommt. Am Beispiel „Nahmobilität“, können sich Kommunen Tipps zur Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten einholen.
Was ist die AGNH? Die Mitgliedskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen setzen sich für Fuß- und Radverkehr ein und leisten damit einen Beitrag zur hessischen Verkehrswende.
Anbieter / Projektleitung
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen
Kosten und Wirtschaftlichkeit der Schulverpflegung – eine Handreichung für Schul- und Sachaufwandsträger
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule im Jahr 2019 eine Handreichung für Schul- oder Sachaufwandsträger herausgebracht, wodurch die Organisation der Verpflegung in Schulen erleichtert werden soll. Die Handreichung geht neben dem Kostenmanagement auch auf Qualitätsstandards ein.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Leitfaden für mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt in seinem Leitfaden die Ergebnisse des Projekts NACHHALTIG B | UND GESUND vor, in dem Maßnahmen für Betriebsrestaurants zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Produkte erarbeitet wurden. Der Leitfaden berücksichtigt neben der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen auch die Gesundheit und die Ökologie.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen
Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
Der Marktplatz als Reallabor für kleinstädtische Lebensqualität: Wie wollen wir zukünftig leben, wohnen und arbeiten?
Bei dem "Summer of Pioneers" können ungenutzte innerstädtische Flächen und Räume für ein digitales Coworking genutzt werden. Hierfür werden zentrale Wohnräume genutzt, die zu einer höheren Lebensqualität beitragen. Zudem konnte ein Campus für neues Leben und Arbeiten auf dem Land entstehen.
Starke dörfliche Gemeinschaft durch Integration und demokratisches Miteinander
Ziel der Initiative ist es, den demographischen Wandel aktiv zu gestalten und NeubürgerInnen unabhängig ihrer Herkunft, Sprache und Religion zu integrieren. Damit sollen die dörfliche Gemeinschaft gestärkt und das demokratische Miteinander gefördert werden.
Interkommunale Stadtentwicklung in Bebra und der Fuldaaue
Eine enge interkommunale Zusammenarbeit soll demographischen und wirtschaftlich-strukturellen Herausforderungen begegnen. Neben der Umsetzung verschiedener Maßnahmen wie dem "Haus der Generationen" oder der Fußwegeverbindung Bebra werden verschiedene Konzepte erarbeitet, darunter z. B. ein Einzelhandelsentwicklungskonzept oder der Masterplan Fuldaaue.
Anbieter / Projektleitung
Städte Bebra, Rotenburg an der Fulda, Gemeinde Alheim
Ideen für eine Post-Corona-Innenstadt in Frankfurt
Impulsprojekte für die Post-Corona-Innenstadt sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dazu erfolgt eine Herausarbeitung der Leitfunktionen der Innenstadt, die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsprojekte und die Erarbeitung von Lösungsansätzen, um den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten.
Entwicklung eines Begegnungsplatzes "Galluspark-Bolzplatz" in Frankfurt
Zwei Bolzplätze konnten im Quartier erstellt werden, die mit der aktivierenden Arbeit eines Vereins schnell zum Begegnungsort geworden sind. Weiter dient der Bolzplatz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Selbstorganisation von Jugendlichen.
Anbieter / Projektleitung
Frankfurt am Main, Verein "Sportkreis Frankfurt e.V."
Die Verbraucher-Milch
Premiere in Deutschland: „Diese Milch wurde von uns Verbrauchern gewählt“ steht prominent auf der Vorderseite der blauen Verpackung. „Zum ersten Mal war es für Konsumenten möglich, über Produktionskriterien von Milch mitzubestimmen, einen Einblick in die Konsequenzen der einzelnen Entscheidungen sowie ein Gefühl für den angemessenen Preis von Qualität und Fairness zu bekommen“, sagt Nicolas Barthelmé, Gründer der Initiative „Du bist hier der Chef!“.
Per Online-Fragebogen haben in nur drei Monaten mehr als 9.300 Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Stimme u.a. über Qualität, Regionalität, Tierwohl, Vergütung für die Landwirte und Verpackungsart entschieden und damit die unverbindliche Preisempfehlung mitbestimmt. Nun wurde ihre Wünsche in die Tat umgesetzt – die erste Verbraucher-Milch ist seit Ende Juli bei Rewe, tegut, Hit, Wasgau und Alnatura in Hessen und Umgebung erhältlich.
Für die gewählte Milch verbringen die Kühe mindestens vier Monate auf der Weide, erhalten im Stall überwiegend Frischgras während der Vegetationsperiode und ausschließlich regional hergestellte Futtermittel. Die Anwendung des neuen Tiergerechtheitsindex (ein ganzheitliches Punktesystem mit fünf Einflussfaktoren) sichert ein ausgezeichnetes Tierwohl im Stall. Die Milch ist bio und trägt somit zur Förderung von Artenvielfalt bei. Die Verpackung ist nachhaltig und klimaneutral. Zusätzlich geht vom Verkauf 0,01€ pro Liter an ausgewählte Betriebe, die entweder auf ökologische Landwirtschaft umstellen oder die kuhgebundene Kälberaufzucht umsetzen wollen. „Damit ist die Verbraucher-Milch ein hochwertiges und zukunftsweisendes Produkt“, unterstreicht Barthelmé: „Mit der Markteinführung möchten wir als Verbraucher zusammen mit den Landwirten ein Zeichen für Wertschätzung und Qualität setzen.“
Hessischer Biodiversitätsbericht 2021 - Sonderbericht: Landwirtschaft & Naturschutz, Biodiversitätsmaßnahmen im Offenland
Im Biodiversitätsbericht werden Projekte und Best Practice-Beispiele aus der Land- und Forstwirtschaft, Biotopen, dem Vogelschutz und dem Insektenschutz vorgestellt. Daneben gibt es Statistiken zum Vogelschutz, der Naturschutzfinanzierung und dem Zustand der hessischen Gewässer.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.
Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBa
Vortrag zum Thema "Bildung für nachhaltige Entwicklung" von Silvia Fengler
Silvia Fengler vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt, warum eine Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) die Grundvoraussetzung und Triebkraft des Wandels hin zu einer nachhaltigen Kommune ist.
Wohnraumversorgungskonzept Gießen
Das Konzept dient als Handlungsempfehlung für die stadt- und entwicklungspolitischen Aufgaben der Universitätsstadt Gießen in Bezug auf Angebot und Nachfrage von Wohnraum und die darauf aufbauende Vorausschätzung von Wohnraumbedarf.
Polymertechnik Wolfgang Jäger
Die Firma Polymertechnik Wolfgang Jäger sammelt seit 2011 bei Industrie und Gewerbe Kunststoffreste, um diese zu neuen Wertstoffen zu verarbeiten. Hierdurch wird die Umwelt von Abfällen entlastet und die Ressourcen durch den regionalen Wiedereinsatz geschont. Mit jedem Kilogramm recycelten Kunststoff wird die Erdatmosphäre durchschnittlich von ca. 1.100 Liter CO2 entlastet! Das Recycling wird durch Werkstätten für Menschen mit Behinderung durchgeführt und sichert so Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt.
Repaircafé Gelnhausen
Im April 2015 wurde im Zentrum Gelnhausens ein Repair-Café eröffnet, um elektrische oder mechanische Haushaltsgeräte, Spielzeug, Fahrräder, Kleinmöbel, Unterhaltungselektronik etc. gemeinschaftlich zu reparieren. Ziel des Repair-Cafés ist es, die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern zu verlängern und dadurch Müll zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Zudem wird durch solch eine Initiative die nachbarschaftliche Kommunikation und gegenseitige Unterstützung gestärkt (Hilfe zur Selbsthilfe) sowie oftmals ein Dialog zwischen den Generationen initiiert.
Das Gelnhäuser Repair-Café ist das Erste, das von einer BUND-Ortsgruppe in Hessen betrieben wird. Es hat sofort großen Anklang bei der Bevölkerung der Stadt und des Main-Kinzig-Kreises gefunden, wird stark frequentiert und ist mit Reparatur-Aufträgen ausgelastet.
ecoBOX
Dass ein Mehrwegsystem nicht nur bei Getränkebehältern sinnvoll und durchsetzbar ist, beweist die ecoBOX aus Weiterstadt in Südhessen. Die IBONIC GmbH entwickelte ein Verpackungspfandsystem speziell für Metzgereien. Durch den Einsatz der ecoBOX im Rahmen des Pfandsystems können Metzgereibetriebe bis zu 70 Prozent Plastikmüll vermeiden. Die ecoBOX hält Fleisch und Wurst frisch, ist auslaufsicher, vakuumierbar und geeignet für die Mikrowelle, den Gefrierschrank sowie die Geschirrspülmaschine. Sie besteht aus lebensmittelechtem Kunststoff und kann zu 100 Prozent wiederaufbereitet werden.
Beim nächsten Einkauf können die Kunden die Behälter einfach wieder in der Metzgerei abgeben und erhalten die Pfandgebühr zurück. Die Boxen werden vor Ort gereinigt und dann erneut genutzt. So einfach kann unnötiger Verpackungsabfall vermieden werden. In Hessen gibt es bereits Metzgereien, die die ecoBOX einsetzen, so z. B. die Metzgerei Picard in Obertshausen.
Kindertagesstätte Marienhagen der Gemeinde Vöhl
Die Kindertagesstätte Marienhagen in Vöhl ist eine dreigruppige Ganztagseinrichtung, die bis zu 62 Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren Platz bietet. Zentrales Anliegen ist der Umwelt- und Naturschutz, der nach allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umgesetzt wird:
So wurde etwa die Kinderverpflegung auf Regionalität umgestellt, sodass Lebensmittel im Nachbarort eingekauft werden und hierbei bewusst auf reichhaltige, gesunde und abwechslungsreiche Ernährung geachtet wird. Wenn möglich, wird beim Einkauf auf Verpackungen ebenso verzichtet wie auf unnötig lange Transportwege – nicht nur, dass saisonal eingekauft wird, auch Mehrwegbehälter finden Verwendung bei Molkerei- und Metzgereiprodukten und unterstreichen die Bemühungen, unnötige Abfälle zu vermeiden. Müsli wird selbst und ebenso verpackungsfrei zubereitet. Abgerundet wird das Engagement durch das Pflegen einer eigenen Streuobstwiese, sowie dem Anpflanzen von eigenem Obst und Gemüse, was ebenfalls unnötige Verpackungsabfälle vermeidet.
Das pädagogische Konzept sieht es darüber hinaus vor, die Kinder für die komplexe Thematik Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung in geeignetem Maße zu sensibilisieren und in themenbezogene Fragen miteinzubeziehen.
Aus diesen Gründen wird das Projekt im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Gute Ideen zur Plastikvermeidung“ vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.
Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Dauer und Zyklus des Projekts: Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %. Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
Projektbeschreibung:
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte zur Verbesserung der Entwicklung von Regionen.
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften;
Förderfähige Ausgaben sind
• Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
• Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
• Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Das Förderprogramm Distr@l stärkt innovative Projekte, welche die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die genauen Höhen der Förderzuschüsse können Sie auf der Seite der WIBank unter "Was sind die Konditionen?" einsehen.
Gefördert wird:
Förderlinie 1
Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Damit können eine Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben strukturiert und so verbessert werden.
Förderlinie 2
Modul A: Digitale Produktinnovation
Gefördert werden in diesem Modul die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen. Das gilt ebenso für die Umsetzung einer digitalen Anwendung. Hierzu zählen die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
Modul B: Digitale Prozessinnovation
Dieses Modul beinhaltet geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen. Eingeschlossen sind dabei wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software. Ziel ist es, die Umsetzung erfolgreicher Prozessumstellungen und messbare digitale Transformation in KMU zu ermöglichen.
Modul C: Digitale Pioniere
Dieses Modul dient zur Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft. Ziel der Förderung ist der Kompetenzaufbau in Unternehmen und eine anwendungsnahe Forschungsarbeit im Forschungsfeld der Digitalisierung.
Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
Diese Förderlinie soll Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von den Ergebnissen aus den Hochschulen direkt profitieren.
Förderlinie 4
Modul A: Validierung / Spin-off
Ziel ist es, den Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen - gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
Modul B: Wachstum
Mit dieser Förderung wird die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial erleichtert. So können Innovationssprünge signifikante Entwicklungsschritte in Start-ups mit digitalem Kontext auslösen und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Zur Website
Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis
In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.
Lernwerkstatt Klimawandel in hessischen Schulen
In der Lernwerkstatt Klimawandel werden Schülerinnen und Schüler von extern geschulten Multiplikator*innen über den Klimawandel und dessen Folgen aufgeklärt und bestärkt, sich für Gegenmaßnahmen zu engagieren.
Die im Jahr 2016 vom Wassererlebnishaus Fuldatal unter Mitarbeit des AZN Natur-Erlebnishauses Heideberg e.V. entwickelte „Lernwerkstatt Klimawandel für die Sekundarstufe I“ wurde seit 2017 ca. 80-mal erfolgreich an weiterführenden Schulen in Nord- und Mittelhessen durchgeführt.
Anbieter/Projektleitung:
AZN Natur-Erlebnishaus Heideberg e.V.
Förderprogramm Politische Erwachsenenbildung
Datum Projektbeginn:
Der Jahresantrag ist für das Folgejahr bis spätestens zum 30.11. einzureichen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer von bis zu EUR 50,00.
Fördergegenstand:
Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung.
Gefördert wir:
Zuschuss für Veranstaltungen, die Kenntnisse in folgenden Bereichen vermitteln:
• Gesellschaft und Staat
• europäische und internationale Politik
• politisch und sozial bedeutsame Entwicklungen in Kultur, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung.
Voraussetzungen:
• Der Träger ist von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt.
• Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind mindestens 16 Jahre alt.
• Die Mehrzahl der Teilnehmenden einer Veranstaltung lebt in Deutschland oder besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
• Die Thematik der Veranstaltung liegt gemäß § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) im erheblichen Bundesinteresse und ist von überregionaler Bedeutung.
• Die Veranstaltung entspricht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung.
• Die Maßnahme findet in Deutschland oder in der Nähe von Orten statt, an denen die Organe der Europäischen Union ihren Sitz haben. In Ausnahmefällen sind grenznahe Tagungsorte möglich.
• Die Zahl der Teilnehmenden liegt zwischen 10 und 80.
Anbieter/Projektleitung:
Bundeszentrale für politische Bildung
Sonderfonds Ankommen im Sport
Datum Projektbeginn:
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das DKHW stellt bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk
Sport für alle Kinder
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden.
Fördergegenstand:
Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Sportorganisationen, die kurzfristig von Armut betroffene Kinder und Jugendliche im Sport unterstützen wollen.
Gefördert wird:
• die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie Freizeiten, Trainingslager etc.
• die Anschaffung individueller Sportausrüstungen (Bekleidung, Sportgeräte)
• Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen zum Training
• Sonstige personenbezogene Förderungen.
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Datum Projektbeginn:
Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist Teil des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.
Anbieter/Projektleitung:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Qualifizierungschecks für gering qualifizierte Beschäftigte
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Ausbildungsbeginn eingehen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen.
Fördergegenstand:
Qualifizierungsschecks sollen die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten durch Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.
Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und beträgt maximal 4.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden
• mit Hauptwohnsitz in Hessen und
• mit einem Mindestalter von 21 Jahren und
• die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder
• in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.
Gefördert wird:
Vorhaben zur Ressourceneffizienz und insbes. zur CO2-Reduktion. Wissens- und Technologietransfer bezeichnet jedes Verfahren, das auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von explizitem und implizitem Wissen abzielt.
Dazu können zählen:
• Forschungszusammenarbeit,
• Beratungsleistungen,
• Lizenzierung,
• Gründung von Spin-offs,
• Veröffentlichungen und
• Mobilität von Forschern und anderem Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist.
Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen:
• Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind,
• Wissen über die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation,
• die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Bundesweite "Innovationsplattform Zukunftsstadt" (IPZ)
In deutschen Kommunen gibt es viele erfolgreiche Projekte zum Thema Stadtentwicklung, die als Impulsgeber und Unterstützer fungieren können. Die IPZ macht sie sichtbar.
Unter der Federführung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) und des Bundesumweltministeriums (BMU) sowie der Beteiligung der Ressorts für Inneres (BMI), Wirtschaft (BMWi) und Verkehr (BMVI) wurde im Jahr 2016 die Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) gestartet. Durch die IPZ soll der Austausch zur Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorangetrieben und ein Marktplatz geschaffen werden, der erfolgreiche Lösungen aufzeigt und Kommunen bei der Umsetzung guter Forschungsergebnisse in die Praxis unterstützt.
Anbieter/Projektleitung:
VDI Technologiezentrum GmbH
Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen
Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.
Initiative nachhaltiges Wirtschaften in Hessen
Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.
„Main.Kinzig.Blüht.Netz“
Mit „Main.Kinzig.Blüht.Netz“ sorgt der Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Main Kinzig Kreis e.V. dafür, öffentliche Lebensräume ökologisch wertvoll zu gestalten, miteinander zu vernetzen und langfristig zu erhalten.
Straßen- und Wegränder, Feldraine, Böschungen und nicht genutzte Restflächen können in Siedlungsgebieten und intensiv genutzten Agrarlandschaften je nach Gestaltung und Pflege wichtige Lebensräume für heimische Wildpflanzen und Tierarten darstellen. Das Projekt nutzt diese Flächen der öffentlichen Hand für eine Verbesserung der Biodiversität.
Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land lässt sich mit einer App entdecken
Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land in der GrimmHeimat NordHessen kann mit einer für User kostenfreien App erkundet werden. Mit der App lassen sich Wander-, Rad-, Ski- und Kanutouren zur Offline-Nutzung herunterladen.
Die Tourendownloads zeigen Sehenswertes und Einkaufsmöglichkeiten an den Wegen an. Über QR-Codes sind Informationen zu Natur, Kultur und Geologie offline abrufbar und ersetzen Infotafeln. Die App bewährt sich als Reisebegleiter für die Hosentasche. Sie stärkt den Tourismus durch das Aufzeigen und Verknüpfen der Angebotsvielfalt. Zugleich informiert und sensibilisiert die App über Artenvielfalt und regionale Besonderheiten. Die Entwicklung der App wurde durch das Modellvorhaben Land(auf) Schwung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert, das das Ziel hat, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.
Ansprechpartner:
Claudia Krabbes, erreichbar unter krabbes@naturparkfrauholle.land
Anbieter/Projektleitung:
Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land
Mit „Balkonkraftwerken“ in eine nachhaltigere Zukunft
Auf dem eigenen Balkon Sonnenstrom erzeugen?! Der Verein SoLocal Energy aus Kassel macht es möglich und gestaltet die Klimawende mit Balkonkraftwerken. Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Anbieter/Projektleitung:
SoLocal Energy e.V. ( Kassel)
Bei der European Mobility Week holt Kassel den ersten Preis
Bei der Aktionswoche, die jährlich im September stattfindet, handelt es sich um eine EU-weite Kampagne zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität. In Kassel wurde besonders die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen. Auch die Integration des Umlandes bei der Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr wurde positiv hervorgehoben.
Hier können Sie sich das Video zur Aktionswoche anschauen:
Zum Video
Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Eine jährliche Beantragung ist möglich
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.
Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.
Wer wird gefördert?
Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist. Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes. Für Kleinerzeuger ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Was wird gefördert?
Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation
Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.
Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.
Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich
Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.
Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Zur Webseite
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.
Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.
Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen
Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen
Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben im Juli 2019 einen gemeinsamen Leitfaden zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handel entlang der landwirtschaftlichen Lieferkette erstellt.
Der Leitfaden gibt Hilfestellung bei der Durchsetzung bereits etablierter Standards, mit Blick auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit, das Recht auf Nahrung, Landrechte, Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, gute Unternehmensführung, Tierwohl sowie Technologie und Innovation.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Dokumentation des Vernetzungstreffen der hessischen Fairtrade-Kommunen und -Kreise 2021
In der Dokumentation finden Sie ein Protokoll zum Training "Wie überzeuge ich andere vom fairen Handel?" sowie Präsentationen zu den Themen "faire Beschaffung in der Verwaltung" und "fairer Handel in Sportvereinen". Die Aufzeichnung des Workshops können Sie sich ebenfalls auf der Website anschauen.
Zu ihrem Workshop zum fairen Handel im Jahr 2021, luden der Landkreis Offenbach, das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen (EPN Hessen), das Evangelisches Dekanat Dreieich-Rodgau, die Weltläden in Hessen und TransFair e.V. ein.
Anbieter / Projektleitung
Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V.
Vortrag zum Thema kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
Sebastian Ohlmeyer von Engagement Global erklärt den Ansatz eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements. Ziel ist, dass die Kommunen die Agenda 2030 in das Verwaltungshandeln verankern.
Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuwendungsempfänger werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Mit Hilfe des Programms werden erfolgreich die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Dies erfolgt durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und dem Aufbau von Vernetzung und Kooperation um die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern.
Der Schwerpunkt in der Umsetzung liegt auf baulich-investiven Maßnahmen, wie z.B. Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas oder Bildungshäusern und vielem mehr.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen ist auch die Förderung von nichtinvestiven, investitionsvorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen, wie Quartiersmanagement, Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Öffentlichkeitsarbeit möglich.
Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Fördervoraussetzungen sind, dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist, die Festlegung anerkannt worden ist und die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro
Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen
Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein
Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:
• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung
Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Mit Bildung gegen Rechtsextremismus
Der Verein Wesertal ist bunt e.V. gibt Informations- und Bildungsangebote im Bereich der politischen Bildungs- und Jugendarbeit gegen Rechtsextremismus und für demokratische Werte.
Menschen mit Behinderung leben in der Mitte der Gesellschaft
Neben der Förderung eines inklusiven Wohnprojektes soll für Menschen mit Behinderung durch ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eine integrative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Gemeinde Ahlheim: erfolgreich nachhaltig auf vielen Ebenen!
Überzeugung und Freude der Bürgerschaft und umfassendes persönliches Engagement des Bürgermeisters haben Alheim zu einer modernen nachhaltigen Kommune werden lassen: Die Energiewende wird vorgelebt. Ein lokales Miteinander bildet die Grundlage für zukunftsfähige Regionalpolitik. Daneben fördert Alheim eine ganzheitliche Umweltbildung, Teilhabemöglichkeiten von SeniorInnen und mit Initiativen ein Miteinander aller Generationen.
Stadt Homberg nutzt Leerstand durch erfolgreiches Netzwerk als Chance
In einem Pilotprojekt werden Einzelinitiativen zu einem resilienten, zivilgesellschaftlichen Netzwerk verknüpft mit dem Ziel, den zentral gelegenen Leerstand in der historischen Altstadt zu einem multifunktionalen Ort des Austausches und des Arbeitens (Co-Working Galerie) zu machen. Dieser Ort soll zudem über verbesserte Wegverbindungen, einen sog. „WANDELPfad“, in die Kommune integriert werden.
Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Die Evonik Operations GmbH mit Sitz in Hanau-Wolfgang ging im Oktober 2020 als Gewinner aus dem diesjährigen Responsible- Care-Bundeswettbewerbs des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) hervor. Unter dem Motto „Nachhaltiger Umgang mit Wasser“ suchten der VCI und seine Landesverbände beispielhafte Projekte im Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser. Evonik gewann mit dem Projekt „Unter Strom: Sauberes Wasser dank Elektrostatik“, welches mithilfe elektrischer Felder gegen Mikropartikel im Abwasser ankämpft.
Das Chemie-Unternehmen hat mit ihrem Sieger-Projekt hat ein Verfahren entwickelt, das mittels elektrischer Felder Mikropartikel aus dem Abwasser abtrennt, so dass es im Nachgang wiederaufbereitet werden kann. Der gesamte Prozess erfolgt ohne Einsatz von Chemikalien und schont neben dem Wasser auch die gesamte Umwelt.
Neben ihrem Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Wasser wird am Evonik-Standort in Hanau Ressourcenschonung besonders großgeschrieben. Seit zwei Monaten bieten die Catering Services von Evonik in ihren beiden Betriebsrestaurants nur noch Mehrweggeschirr für das Take Away an. Bei über 5.000 Mitarbeitern kann somit Einweggeschirr maßgeblich reduziert werden. Dabei unterstützt das junge Start-up vytal das Unternehmen als Partner. Der gesamte Prozess läuft folgendermaßen ab: zunächst müssen sich die Mitarbeiter über die vytal-App registrieren. Mithilfe von QR-Codes werden dann Geschirr und Nutzer verknüpft. In der App läuft anschließend ein Countdown, der zeigt, wann das Geschirr zurückgegeben werden muss. Dieses wird anschließend hygienisch gereinigt und kann wiederverwendet werden.
Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds
Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reallabore für eine klimaresiliente Quartiersentwicklung - iResilience
Die Publikation berichtet aus dem Projekt iResilience. Es werden Erfahrungen aus der kollaborativen Zusammenarbeit in drei Reallaboren in Köln und Dortmund dargestellt.
Ziel ist es, die Erfahrungen der Quartiersarbeit im Projekt iResilience mit anderen Städten zu teilen. Die Publikation richtet sich an kommunale Akteur*innen und schildert praxisnah, wie ein Reallabor-Konzept entwickelt und umgesetzt werden kann.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
CO2-neutrale Verwaltung - wie geht das?
Hans-Günter Göddemeyer und Susanne Stroh vom Finanzministerium Hessen zeigen auf, wie die Hessische Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen auf nahezu Null CO2 bis 2030 reduzieren möchte.
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Frankfurt am Main engagiert sich im hessischen Re-Use-Netzwerk
Das hessische Re-Use-Netzwerk hat es sich zum Ziel gemacht, die Kreislaufwirtschaft in Hessen zu verankern. Durch die gemeinsame Anstrengung von Entsorgern, Secondhand Warenhäusern und Reparateuren soll die Wiederverwendung attraktiv, praktikabel und vor allem selbstverständlich gemacht werden. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main ist hier als Koordinator tätig, indem es Projekte und Akteure zusammenbringt.
Darüber hinaus ist Frankfurt auch als Mitglied des Zero-Waste-Europe-Netzwerks auf europäischer Ebene vernetzt. Ziel ist es, sich als Zero-Waste-Stadt zertifizieren zu lassen, indem ein breiter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden soll.
Konversionsförderung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Fördergegenstand:
Mit der Konversionsförderung soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen geleistet werden, indem ehemals militärisch, industriell oder für Verkehrszwecke genutzte brach liegende Flächen revitalisiert und für eine gewerbliche Nutzung hergerichtet werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinde, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank