Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Soziale Wohnraumförderung
Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Höhe des Zuschusses Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, 2,50 € und für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen 1,50 € pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten.
Zusätzlich wird - unabhängig von den Belegungsrechten - 0,50 € pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, gefördert.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Die Förderung beinhaltet die Kostenübernahme von 50€ pro Monat je Freiwilliger/Freiwilligen bezogen auf die pädagogische Begleitung und die laufenden Kosten.
Wer wird gefördert?
- anerkannte FSJ-Träger und die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Integrationsförderung Förderprogramm WIR
Das Landesprogramm „WIR - Vielfalt und Teilhabe" bündelt mehrere Fördermaßnahmen. Mit ihm werden alle Bürgerinnen und Bürger – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt.
Wer wird gefördert?
- die Zusammenführung von WIR-Koordinationskräften und dem WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren,
- gemeinnützige Migrantenorganisationen,
- Projekte mit neuen innovativen Ansätzen zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur und zur Interkulturellen Öffnung,
- Qualifizierung und Einsatz ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen,
- ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher,
- konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen.
Anbieter / Projektleitung
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 – Soziales, Integration und Flüchtlinge
Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Dauer und Zyklus des Projekts: Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %. Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
Projektbeschreibung:
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte zur Verbesserung der Entwicklung von Regionen.
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften;
Förderfähige Ausgaben sind
• Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
• Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
• Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie
Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.
Das Land Hessen fördert die Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren im Bereich der Energiewende, der Elektromobilität und die Nutzung der erneuerbaren Energien mit einer Förderquote in der Regel bis zu 50 %. Auch bei der Beschaffung kommunaler Flotten mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb unterstützt das Land Hessen im Rahmen bereits bestehender Fördermöglichkeiten.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Das Förderprogramm Distr@l stärkt innovative Projekte, welche die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die genauen Höhen der Förderzuschüsse können Sie auf der Seite der WIBank unter "Was sind die Konditionen?" einsehen.
Gefördert wird:
Förderlinie 1
Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Damit können eine Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben strukturiert und so verbessert werden.
Förderlinie 2
Modul A: Digitale Produktinnovation
Gefördert werden in diesem Modul die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen. Das gilt ebenso für die Umsetzung einer digitalen Anwendung. Hierzu zählen die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
Modul B: Digitale Prozessinnovation
Dieses Modul beinhaltet geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen. Eingeschlossen sind dabei wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software. Ziel ist es, die Umsetzung erfolgreicher Prozessumstellungen und messbare digitale Transformation in KMU zu ermöglichen.
Modul C: Digitale Pioniere
Dieses Modul dient zur Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft. Ziel der Förderung ist der Kompetenzaufbau in Unternehmen und eine anwendungsnahe Forschungsarbeit im Forschungsfeld der Digitalisierung.
Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
Diese Förderlinie soll Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von den Ergebnissen aus den Hochschulen direkt profitieren.
Förderlinie 4
Modul A: Validierung / Spin-off
Ziel ist es, den Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen - gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
Modul B: Wachstum
Mit dieser Förderung wird die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial erleichtert. So können Innovationssprünge signifikante Entwicklungsschritte in Start-ups mit digitalem Kontext auslösen und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
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Förderung im Rahmen der Extremwetterrichtlinie-Wald
Datum Projektbeginn:
Antragsfrist für Wiederaufforstungsmaßnahmen ist der 1.3. oder 1.9. eines Jahres.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab.
Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst unterschiedliche Maßnahmen zum Schutze des Waldes und der Wiederaufforstung (siehe "Weiterlesen").
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst:
• Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung),
• Waldschutzmaßnahmen (das sind Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Anlegen von Holzlagerplätzen),
• Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Theodor-Litt-Schule in Michelstadt erhält Förderung für klimafreundlichen Schulhof
Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt hessische Schulen bei der Gestaltung klimafreundlicher Schulhöfe. Zehn hessische Schulen sind bereits Teil des Projekts. Seit Oktober 2021 ist auch die Theodor-Litt-Schule aus Michelstadt dabei.
Den Schulhof in einen attraktiven, klimafreundlichen und naturnahen Pausen- und Lernraum verwandeln? Die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Schule haben mit ihrer Sonnenblum-Pflanzaktion und Unterricht unter freiem Himmel selbst erlebt, wie gut es sich unter freiem Himmel lernen lässt.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsche Umwelthilfe
Das Projekt „KoGi“ stärkt Bürgerinnen und Bürger als Gesundheitslotsen
Das vom Frankfurter Gesundheitsamt initiierte Projekt „KoGi" gestaltet aktiv und lebensnah die interkulturellen Herausforderungen an die öffentliche Gesundheit in der Kommune. Die zentrale Methode ist das Multiplikatorenkonzept: Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund werden durch eine gezielte 2monatige Ausbildung befähigt, als Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen in ihrer jeweiligen Lebenswelt die Gesundheitskompetenz von bestimmten Zielgruppen zu stärken durch interkulturelle Gesundheitsaufklärung und niedrigschwellige Gesundheitskommunikation.
Die kommunale Gesundheitsinitiativen – interkulturell! (KoGi) vom Frankfurter Gesundheitsamt erhielten 2019 den Hessischen Gesundheitspreis in der Kategorie "Gesund bleiben - Mitten im Leben. Der Hessische Gesundheitspreis ehrt Projekte, die die Gesundheit der hessischen Bevölkerung fördern und unterstützen."
Im Jahr 2022 wurde das neu entwickelte Modul der Elementarlotsinnen und –lotsen in Krippen/Kitas und Grundschulen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bei Eltern mit dem 2. Platz „Zukunftspreis 2022 Gesundheitskompetenz" vom Vdek in Berlin ausgezeichnet. Das Elementar-KoGi-Projekt wird gefördert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv-buendnis.de).
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.,
Begabtenförderung berufliche Bildung
Datum Projektbeginn:
Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung je Stipendium beträgt bis zu EUR 2.700 innerhalb eines Kalenderjahres.
Gefördert wird:
Bei besonders erfolgreichem Abschluss der beruflichen Ausbildung und anschließendem Wunsch der beruflichen Weiterqualifizierung mit einem Stipendium von insgesamt bis zu EUR 8.100.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit einem besonders erfolgreichen Berufsabschluss.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bildungsarbeit, Entwicklungspolitik, Entwicklung, Global
Datum Projektbeginn:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Projekt (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden.
Fördergegenstand:
Für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit (z.B. Fair Trade-Workshop; Aktion zu Handy-Recycling).
Wer wird gefördert?
Das Aktionsgruppenprogramm (AGP) unterstützt Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln möchten. Alle Gruppen mit Sitz in Deutschland, die ein Kleinprojekt im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit planen, können Fördermittel beantragen. Dazu zählen Schulen und Kitas ebenso wie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.
Anbieter/Projektleitung:
Engagement Global
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
Datum Projektbeginn:
Stichtage sind jeweils der 31. März und der 30. September.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 €.
Fördergegenstand:
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Gefördert wird:
Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von geflüchteten Kindern sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk
Förderung von Freizeitsport und Veranstaltungen für junge Menschen
Datum Projektbeginn:
Die Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Fördergegenstand:
Ziel der Sportjugend ist es Sportvereine, -kreise und -verbände bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen.
Gefördert wird:
Maßnahmen, die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind, die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen fördern, die junge Menschen motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen, mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen und die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen.
Auch Kooperationsmaßnahmen mit anderen Vereinen sowie mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen können unterstützt werden.
Die Förderung kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:
• Bezuschussung der Veranstaltungs- bzw. Projektkosten
• Vergünstigte Bereitstellung von Sportsfun Mobilen der Sportjugend Hessen
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Sport
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich, benötigt jedoch mindestens sechs Wochen Vorlauf.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang von eintägigen oder mehrtägigen Bildungsmaßnahmen oder Seminar-Bausteinen.
Gefördert wird:
1. Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren, die im Sport tätig sind.
2. Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen.
Für beide Bereiche gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
• Eintägige Bildungsmaßnahmen
• Mehrtägige Bildungsmaßnahmen
• Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen
Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Lerneinheit
• Bei Aktionstagen können auch parallele Workshopangebote bezuschusst werden
Förderumfang von mehrtägigen Bildungsmaßnahmen
• Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Tag und Teilnehmer/in
• Max. 60% der Gesamtkosten
• Max 300,- € pro Tag
Förderumfang der Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen
• Die Sportjugend übernimmt die Kosten für die Referent/innen
• Kostenbeteiligung der Antragssteller von 20,- je Lerneinheit (LE), mindestens 80,- €
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
Räume schaffen – Atelierförderungen
Datum Projektbeginn:
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.
Gefördert wird:
Künstlerische und kulturelle Projekte (z.B. Residenzprojekte, Ausstellungsprojekte) aller kultureller Sparten, vorzugsweise in ländlichen Räumen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einer Laufzeit von mindestens einer Woche.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.
Wer wird gefördert?
Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Heimat Hessen – Regionale Kulturförderung, Heimat- und Brauchtumspflege
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Förderung sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Fördergegenstand:
Das Ministerium unterstützt Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen und die regionale Kulturarbeit.
Gefördert wird:
Ziele des Programms sind die Förderung der regionalen und landesweiten Identitätsbildung, die Förderung der Heimat- und Landesforschung und die Bereicherung des regionalen Kulturlebens.
Anbieter/Projektleitung:
Kulturförderung: Referat IV 3
E-Mail: kulturfoerderung@hmwk.hessen.de
Film, Musik, Theater & Co – Spartenbezogene Förderung durch das Land Hessen
Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Film, Musik, Theater, Denkmalpflege, Bildende Kunst und Literatur in Hessen.
Gefördert wird:
• Freie Szene – Projektförderung Theater
• Mittelpunkt Hessen – Projektförderung Bildende Kunst
• Im Takt – Musik
• Filmland Hessen – Filmförderung
• Bewahren – Denkmalschutz und Denkmalpflege
• Leseland – Projektförderung Literatur
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Datum Projektbeginn:
Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist Teil des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.
Anbieter/Projektleitung:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Stärkung des Wissens- und Technologietransfers
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und zu optimieren.
Gefördert wird:
• Wissens- und Technologietransfer: Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und dessen Organisation zu optimieren und Studien zur Identifikation bzw. Bewertung von Handlungsbedarfen bzw. zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers.
• Forschungsvorhaben zur Validierung: Gegenstand der Förderung sind auch Forschungsvorhaben zur Validierung, deren Ziel es ist, Ergebnisse und Verfahren aus der Grundlagenforschung auf ihre Machbarkeit und Anwendbarkeit in einem industriellen Kontext zu überprüfen, an ein vermarktungsfähiges Stadium heranzuführen oder so weiterzuentwickeln, dass diese von der Industrie adaptiert werden können.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Im Wissens- und Technologietransferbereich sind zusätzlich antragsberechtigt:
• Wissens- und Technologietransfereinrichtungen und -gesellschaften sowie andere Innovationsmittler, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten oder zu verwerten.
• Wirtschaftsfördernde Einrichtungen des Landes Hessen, sofern diese auf dem Gebiet des Wissens- und Innovationstransfers tätig sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.
Gefördert wird:
Vorhaben zur Ressourceneffizienz und insbes. zur CO2-Reduktion. Wissens- und Technologietransfer bezeichnet jedes Verfahren, das auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von explizitem und implizitem Wissen abzielt.
Dazu können zählen:
• Forschungszusammenarbeit,
• Beratungsleistungen,
• Lizenzierung,
• Gründung von Spin-offs,
• Veröffentlichungen und
• Mobilität von Forschern und anderem Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist.
Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen:
• Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind,
• Wissen über die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation,
• die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Der Hessische Gesundheitspreis
Der Hessische Gesundheitspreis zeichnet laufende innovative Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention aus.
Die Vergabe des Hessischen Gesundheitspreises soll die Motivation relevanter hessischer Akteure fördern und Beispiele guter Praxis aus Hessen als Anregung zu einer qualitätsorientierten Fortentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens hervorheben.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung
Positionspapier des Deutschen Städtetags: Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
Der Deutsche Städtetag gibt mit dem Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Sportpolitik.
Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für die Mitgliedstädte werden Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus enthält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport.
Anbieter/Projektleitung:
Deutscher Städtetag
Leitfaden zur Bewegungsförderung in Kitas
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung ist in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnenschulen entstanden und hilft Kitas bei der Planung von bewegungsförderlichen Maßnahmen.
Im Rahmen des Projekts QueB wurde der Leitfaden zur Planung von bewegungsförderlichen Maßnahmen in der Kita entwickelt.
Anbieter/Projektleitung:
Friedrich Alexander Universität Erlangen
Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.
Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Nachhaltige Entwicklung in Kommunen – Chancen und Perspektiven
Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.
Förderung des Weinbaus
Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Eine jährliche Beantragung ist möglich
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.
Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.
Wer wird gefördert?
Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist. Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes. Für Kleinerzeuger ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahrs
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf in Hessen liegende Flächen.
Fördergegenstand:
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird als teilweiser oder vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, sofern eine ermittelte förderfähige Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger in den aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und/oder in den Phasing-Out-Gebieten bewirtschaftet wird.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Was wird gefördert?
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Heizungsoptimierung in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"
Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
Fördergegenstand:
Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details sind in der Richtlinie zum Mobilitätsfördergesetz vom 27. April 2021 zu entnehmen.
Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV in den Gemeinden zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse,
Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Was wird gefördert?
Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation
Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.
Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur
PIUS Beratung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.
Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).
Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.
Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Gründungsbereitschaft fördern!
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit ausschließlich EFRE-Mittel eingesetzt werden. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.
Fördergegenstand:
Förderung von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation.
Voraussetzungen:
Im Falle einer Förderung aus EFRE-Mitteln müssen die Projekte
• zu über 50 Prozent der Stärkung der Gründungsbereitschaft dienen,
• eine größere Anzahl von Gründern und Unternehmen erreichen sowie
• allen Interessierten offen stehen.
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Zu den zu fördernden Projekten zählen beispielsweise:
• regionale Gründungsoffensiven
• Gründungs- und Geschäftsplanwettbewerbe
• Workshops
• Aktionen
• Initiativen
• andere Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung
Wer wird gefördert?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Soweit es sich um EFRE-kofinanzierte Vorhaben handelt, sind Kammern, Verbände, Regionalmanagements sowie Institute antragsberechtigt. Eingetragene Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten als Institute.
Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
Projekte, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung
Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.
Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Gesundheit in Kommunen
Dr. Katharina Böhm von der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. spricht über die kommunale Querschnittsaufgabe der Gesundheitsförderung. Anhand von Beispielen zeigt sie auf, wie die Gesundheitsversorgung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene gestaltet werden kann.
Nachhaltige Entwicklung in Kommunen – Chancen und Perspektiven
Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht in ihrer Publikation auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.
Kunst trägt zu neuer Art des Kennenlernens bei
Durch eine Kombination aus Natur, Wind und Kunst bringt die Kommune Lichtenfels mit dem Projekt "Wind Land – partizipative Installation des Vereins zur Förderung der Windkunst und interkultureller Kommunikation" Menschen miteinander ins Gespräch und schafft die Möglichkeit, andere BewohnerInnen und die (neue) Heimat kennenzulernen.
Anbieter / Projektleitung
Bewegter Wind e. V.
Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach
Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.
Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds
Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden
- energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
- Ersatzneubauten und Neubauten als Modell mit besonders hohen energetischen Standards
- Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in Freibädern
- Geräte und Anlagen zur Gebäudeautomation kommunaler Nichtwohngebäude
- investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von Pilotvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst die Anschaffung von Zweisystemfahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr, umweltfreundliche E-Busse für den ÖPNV, die Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur sowie den Aufbau von Mobilitätsstationen.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich unter anderem an Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verkehrsunternehmen und -verbünde, die in Hessen ansässig sind.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderung für öffentliche WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.
Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gewährt werden Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Beseitigung von Hochwasserschäden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Konversionsförderung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Fördergegenstand:
Mit der Konversionsförderung soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen geleistet werden, indem ehemals militärisch, industriell oder für Verkehrszwecke genutzte brach liegende Flächen revitalisiert und für eine gewerbliche Nutzung hergerichtet werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinde, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
Das Land Hessen fördert mit Mitteln der Umweltlotterie Maßnahmen im Rahmen von „Biologischer Vielfalt, Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen mit bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die maximale Förderungssumme liegt bei 25.000 € - bei natürlichen Personen maximal 5.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 2.500 € betragen.
Wer wird gefördert?
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tel: 0611 8150
poststelle@umwelt.hessen.de
Förderung für Nachhaltige Ernährung
Die Förderung zielt darauf ab, die Umweltbelastungen auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette für Lebensmittel einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion zu reduzieren.
Förderfähig sind:
- ressourcenschonende und tiergerechte Konzepte für eine umweltgerechte Lebensmittelproduktion;
- energiesparende und verlustmindernde Prozesse entlang der Wertschöpfungskette für Lebensmittel (z. B. Erzeugung, Herstellung, Vermarktung, Verarbeitung, Lagerung, Transport);
- Projekte zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung im Lebensmitteleinzelhandel sowie bei Privat- und Großverbrauchern (Einkauf, Umgang mit Haltbarkeitsinformationen, Lagerung und Verarbeitung);
- Ansätze zur prozess- und produktspezifischen Nachhaltigkeitsbewertung in der Lebensmittelbranche und Vermittlung von Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Wertschöpfungskette bis zum Konsumenten;
- Vermittlung von Entscheidungs- und Handlungskompetenzen bei der Ernährung und im nachhaltigen - Umgang mit Lebensmitteln unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen;
- Forschung, Entwicklung und Praxiseinführung von Verfahren und Produkten für einen umweltverträglichen Pflanzenschutz, speziell im ökologischen Landbau
Anbieter / Projektleitung
DBU
Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Maßnahmen, die zu einer Nutzung unvermeidbarer Abwärme führen und zu einer Vermeidung von CO2-Emissionen beitragen.
Wer wird gefördert?
Zu den geförderten Maßnahmen zählen Installationen zur Sammlung der Abwärme, Wärmetauscher, Wärmepumpen zur Anpassung des Temperaturniveaus, Transportleitungen sowie Anlagen zur Umwandlung der Abwärme in Strom.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte.
Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts: Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %.
Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
Projektbeschreibung:
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte zur Verbesserung der Entwicklung von Regionen.
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften;
Förderfähige Ausgaben sind
• Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
• Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
• Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
Förderung von städtebaulichen Maßnahmen um bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortzuentwickeln
Förderung von städtebaulichen Maßnahmen die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.
Zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden, Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgern sowie Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen, Plätzen etc.
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände; nach Aufnahme in Städtebauförderprogramm jährliche Antragsstellung; Zuschussförderung im Wege der Anteilsfinanzierung.
Förderung für die Dorfentwicklung
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Das hessische Dorfentwicklungsprogramm fördert ländliche Regionen als lebendigen Lebensraum.
Wer wird gefördert?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mittel aus dem Förderprogramm Dorfentwicklung ist die Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm.
Gefördert wird in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderung von Holzvermarktungsorganisationen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.
Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Mehr Bewegung in Oberursel durch "Platzwechsel"
Im Rahmen der Initiative Platzwechsel, einem bundesweiten Kooperationsprojekt, fanden in Oberursel zahlreiche Bewegungsformate wie zum Beispiel Yoga, Zumba oder das Waldbaden statt.
Im Projekt setzen sich Sportvereine, Betriebskrankenkassen und Kommunen dafür ein, Bewegung zu fördern. Zugleich treiben sie auch bewegungsfreundliche Strukturen in Städten voran.
Anbieter/Projektleitung:
BKK VBU, Stadt Oberursel, Kultur- und Sportförderverein Oberursel e.V.
Die hessische Kommunalrichtline
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Höhe der Förderung ist abhängig der Einstufung in Qualitätsstufen eins bis vier und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt:
• 50 % (Qualitätsstufe 1)
• 65 % (Qualitätsstufe 2))
• 75 - 80 % (Qualitätsstufe 3
• 30 % (Qualitätsstufe 4)
Fördergegenstand:
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Mit dem Förderangebot werden Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.
Anbieter/Projektleitung:
Landes Energie Agentur Hessen
Förderprogramm Politische Erwachsenenbildung
Datum Projektbeginn:
Der Jahresantrag ist für das Folgejahr bis spätestens zum 30.11. einzureichen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer von bis zu EUR 50,00.
Fördergegenstand:
Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung.
Gefördert wir:
Zuschuss für Veranstaltungen, die Kenntnisse in folgenden Bereichen vermitteln:
• Gesellschaft und Staat
• europäische und internationale Politik
• politisch und sozial bedeutsame Entwicklungen in Kultur, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung.
Voraussetzungen:
• Der Träger ist von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt.
• Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind mindestens 16 Jahre alt.
• Die Mehrzahl der Teilnehmenden einer Veranstaltung lebt in Deutschland oder besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
• Die Thematik der Veranstaltung liegt gemäß § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) im erheblichen Bundesinteresse und ist von überregionaler Bedeutung.
• Die Veranstaltung entspricht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung.
• Die Maßnahme findet in Deutschland oder in der Nähe von Orten statt, an denen die Organe der Europäischen Union ihren Sitz haben. In Ausnahmefällen sind grenznahe Tagungsorte möglich.
• Die Zahl der Teilnehmenden liegt zwischen 10 und 80.
Anbieter/Projektleitung:
Bundeszentrale für politische Bildung
Sonderfonds Ankommen im Sport
Datum Projektbeginn:
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das DKHW stellt bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk
Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen
Datum Projektbeginn:
Änträge sind zwei Mal im Jahr digital möglich: bis zum 31.08. und bis zum 31.3.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.
Gefördert wird:
Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderung von Jungem Engagement im Sport
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang Begleitung eines Jungen Teams.
Gefördert wird:
1. Förderungsfähig sind Treffen von jungen engagierten Menschen aus Vereinen, Sportkreisen und Verbänden. Sie werden durch einen Referenten der Sportjugend Hessen dabei unterstützt, die gemeinsame Arbeit und/oder neue Aktivitäten im Kinder- und Jugendsport (weiter) zu entwickeln.
2. Ein Juniorteam besteht aus einer Gruppe von mindestens drei Personen unter 27 Jahren, die nicht identisch mit dem (gewählten) Jugendausschuss des Vereins sind. Gefördert werden Projekte der Juniorteams für junge Menschen, die kulturelle, sportliche, ökologische, politische und/oder sozialpädagogische Themen zum Inhalt haben.
Förderumfang Förderung von Juniorteamprojekten:
• 70% der Kosten für das Projekt, max. 350,- € je Projekt, insgesamt max. 500,- € bei mehreren Projekten des Antragstellers in einem Jahr
• Kostenfreie Beratung
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
Investitionszuschüsse für Sportgeräte und Baumaßnahmen in Sportstätten
Datum Projektbeginn:
Der Antrag ist vor der Baumaßnahme bzw. der Anschaffung der langlebigen Sportgeräte über den zuständigen Sportkreis beim Landessportbund Hessen einzureichen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der Antragstellung.
Fördergegenstand:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Gefördert wird:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen: Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre)1 überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb: Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.
Wer wird gefördert?
Sportvereine in Hessen, die seit mindestens 3 Jahren eine Mitgliedschaft beim Landessportbund Hessen innehaben.
Anbieter/Projektleitung:
Landessportbund Hessen
Ausbau der Kultur – Stärkung der ländlichen Räume
Datum Projektbeginn:
Anträge sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium zu richten.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.
Fördergegenstand:
Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel.
Gefördert wird:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben als nicht zurückzahlbare Zuwendung (Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzie rung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.
Wer wird gefördert?
Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern. Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Teilhabe fördern – Soziokultur
Datum Projektbeginn:
Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen.
Wer wird gefördert?
Soziokulturelle Zentren und Initativen geht es um die aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, als Orte für Demokratie und Dialog, für Prävention und Partizipation, für Mitmachen und Mitgestalten.
Grundlage für die Förderberechtigung sind unter anderem:
• gemeinnützige Organisation
• regelmäßiges sparten- und milieuübergreifendes Angebot und Unterstützung von selbstorganisierten Aktivitäten
• Förderung künstlerischer und kultureller Bewegungen „von unten“
• emanzipatorische und gesellschaftskritische Inhalte
• demokratische Entscheidungsstrukturen, Offenheit für Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsprozesse, Transparenz von Entscheidungsprozessen
• Netzwerk- und Kooperationsorientierung
• mehr als reine Veranstaltertätigkeit
Anbieter/Projektleitung:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen e. V.
c/o Kulturzentrum Schlachthof (LAKS)
Mombachstraße 12
34127 Kassel
Förderung für Künstlerinnen und Künstler
Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Künstlerinnen und Künstler in Hessen.
Gefördert wird:
• Kunsträume schaffen - Hessisches Atelierprogramm
• Künstlerinnen stärken - Ottilie-Roederstein-Stipendien
• Ländlicher Raum – Autorenresidenzen
• Auf ins Ausland! - Stipendien für Arbeitsaufenthalte
• Bei Engpässen - Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren
• Austausch - Hessisches Literaturstipendium:
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Qualifizierungschecks für gering qualifizierte Beschäftigte
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Ausbildungsbeginn eingehen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen.
Fördergegenstand:
Qualifizierungsschecks sollen die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten durch Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.
Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und beträgt maximal 4.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden
• mit Hauptwohnsitz in Hessen und
• mit einem Mindestalter von 21 Jahren und
• die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder
• in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss zu einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Fördergegenstand:
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.
Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grund- und Fachstufe sowie sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Ausbildung dienen und Berufsorientierungsmaßnahmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt
• bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe maximal 60 Prozent der gemäß Kostenplan anerkannten Lehrgangskosten.
• bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Fachstufe in der Regel 50 Prozent der zu unterstellenden Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) anerkannt sind und mitgefördert werden.
• bei sonstigen Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, wird je nach Maßnahmenart eine Förderung wie für die Grund- oder Fachstufe vereinbart. Für die internatsmäßige Unterbringung wird eine Teilnehmerpauschale von 8,50 Euro gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände, die Hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände; sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Hessischer Investitionsfonds
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die unterschiedlichen Darlehensmodalitäten sind unter dem Link abrufbar.
Fördergegenstand:
Im Rahmen des Hessischen Investitionsfonds können Darlehen für kommunale Investitionen beantragt werden. Zudem sind Investitionsfördermaßnahmen förderfähig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Dabei wird zwischen der Darlehensvariante nach § 13 InvFondsG und Investitionen der Hessentag-Städte, die im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages stehen, unterschieden.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Gesunde Lebenswelten für ältere Menschen gestalten – Leitfaden für Pilotkommunen
Der Leitfaden bietet fachliche Unterstützung bei der Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen in der Kommune.
Eine Zielsetzung des "Im Alter IN FORM" war es, Akteurinnen und Akteure in der Seniorenarbeit fachlich zu unterstützen, Angebote zur Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen auf kommunaler Ebene zu verbessern. Insgesamt haben 28 Steuerungsgruppen in Kommunen mit unterschiedlichen Strukturen mit fachlicher Begleitung von "Im Alter IN FORM" Fachberaterinnen einen partizipativen Prozess durchgeführt.
Anbieter/Projektleitung:
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Bericht: Vulnerable Gruppen in der Prävention und Gesundheitsförderung erreichen
Der Bericht stellt Strategien vor, um Hürden bei der Gesundheitsvorsorge für vulnerable Gruppen in Kommunen abzubauen.
Vulnerable Gruppen, also Gruppen der Bevölkerung, die gesundheitlich besonders verletzlich sind, weisen den mit Abstand größten Präventionsbedarf auf, nehmen aber von sich aus, verglichen mit weniger vulnerablen Personengruppen, deutlich seltener Vorsorgeangebote und Gesundheitsförderung in Anspruch. Der vorliegende Bericht des GKV-Spitzenverbands, basierend auf einer systematischen Literaturrecherche und möchte Kommunen über Strategien informieren, um vulnerable Gruppen besser zu erreichen.
Anbieter/Projektleitung:
GKV Spitzenverband
Digitales Planungstool: Impulsgeber Bewegungsförderung
Der „Impulsgeber Bewegungsförderung“ ist ein digitales Planungstool für Kommunen zur Entwicklung einer bewegungsfreundlichen Kommune, speziell zugeschnitten auf die Bewegungsförderung älterer Menschen.
Das Planungstool der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. unterstützt kommunale Akteur*innen im Aufbau und in der Weiterentwicklung von bewegungsförderlichen Netzwerken und Strukturen sowie in der Entwicklung von nachhaltigen und effektiven Bewegungsangeboten.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.
Initiative Nachhaltiges Wirtschaften in Hessen
Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative Nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.
Kommunale Möglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt
Volker Rothenburger vom Umweltamt Frankfurt am Main zeigt anhand von konkreten Beispielen des Satzungsrechts von Kommunen auf, wie die biologische Vielfalt erhalten und gefördert werden kann.
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.
Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.
Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung für Wohngebäude
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Fördergegenstand:
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
• 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
• 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
• zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von E-Lastenrädern
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung: Öffentlichkeitsarbeit für Nahmobilität
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität. Im Vordergrund stehen Projekte, die kurzfristig umgesetzt werden können und kleinere Projekte.
Anbieter/Projektleitung:
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.
Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich
Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.
Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.
Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.
Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen
Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen
Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung für lebendige Zentren
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Das Programm fördert insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände nach §205 Abs. 4 BauGB.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuwendungsempfänger werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Mit Hilfe des Programms werden erfolgreich die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Dies erfolgt durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und dem Aufbau von Vernetzung und Kooperation um die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern.
Der Schwerpunkt in der Umsetzung liegt auf baulich-investiven Maßnahmen, wie z.B. Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas oder Bildungshäusern und vielem mehr.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen ist auch die Förderung von nichtinvestiven, investitionsvorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen, wie Quartiersmanagement, Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Öffentlichkeitsarbeit möglich.
Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Fördervoraussetzungen sind, dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist, die Festlegung anerkannt worden ist und die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen
Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro
Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen
Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein
Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:
• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung
Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Menschen mit Behinderung leben in der Mitte der Gesellschaft
Neben der Förderung eines inklusiven Wohnprojektes soll für Menschen mit Behinderung durch ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eine integrative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Bürgerinnen und Bürger stricken für den Erhalt des Stadtteilbüros
Durch den Strickmob zeigten die BewohnerInnen des Quartiers in Hattersheim ihren Willen und Wunsch zur Sicherung der aufgebauten Strukturen, die durch die Förderung als Soziale Stadt geschaffen wurden. Die Aufmerksamkeit wurde auf die Situation der im Fördergebiet lebenden Menschen gelenkt.
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung für Waldbesitzende
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern mit dem Ziel, eine klimaangepasste, biodiverse Forstwirtschaft zu unterstützen.
Gefördert wird:
A. Erstaufforstungen
B. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur
E. Aufarbeitung bei Kalamitäten
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können - außer für Maßnahmen nach Abschnitt C - natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzende von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gemeinschaftsforsten und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetz sowie Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz sein, sofern sie rechtsfähig sind. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für Maßnahmen nach Abschnitt C können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sein.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen.
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie
Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.